VERKEHRSRECHT

Ich helfe Ihnen bei der Regulierung Ihres Unfallschadens, der Durchsetzung eines Schmerzensgeldes, bei Fahrverbot, Führerscheinentzug, Unfallflucht, Alkohol am Steuer, Rotlichtverstoß und bei der Vermeidung von Eintragung von Punkten in Flensburg.

Versicherungsunternehmen werben offensiv mit dem Slogan einer schnellen und fairen Schadensregulierung. Nach einem Unfall nimmt die Versicherung von sich aus unverzüglich Kontakt zum Geschädigten auf. Ein Unfallgeschädigter sollte jedoch von Anfang an nicht verkennen, dass das Versicherungsunternehmen in erster Linie bei der vorzunehmenden Schadensregulierung eigene Interessen verfolgt oder, anders ausgedrückt, dem Versicherungsunternehmen geht es um die Minimierung der eigenen Kosten.

Ein Verkehrsunfall kann eine Vielzahl von unterschiedlich ausgestalteten Ansprüchen begründen. Ich nenne hierzu beispielhaft den Fahrzeugschaden, den Nutzungsausfall, die Mietwagenkosten, Personenschäden, Erwerbsschäden, Schmerzensgeld, Haushaltshilfekosten, usw.

Es macht also im Falle eines Verkehrsunfalles Sinn, sofort einen Anwalt seines Vertrauens einzuschalten und sich nicht auf eigene Verhandlungen mit dem Versicherungsunternehmen einzulassen oder die Hilfe sonstiger Dritter, z. B. Kfz-Werkstätten und Autohändler in Anspruch zu nehmen, denn auch diese vertreten in erster Linie im Rahmen der Schadensabwicklung eigene Interessen.

Die durch die Beauftragung eines Anwaltes entstehenden Kosten gehen im Falle des unverschuldeten Unfalles zu Lasten des Schädigers und dessen Kfz-Haftpflichtversicherung. Im Übrigen fallen die Rechtsverfolgungskosten bei Bestehen einer Rechtsschutzversicherung mit dem versicherten Risiko Verkehrsrecht unter den Deckungsschutz, so dass ein Kostenrisiko durch die Beauftragung eines Anwaltes vernachlässigt werden kann.

Ich biete Ihnen – egal wo Sie wohnen - die Möglichkeit an, schnellstmöglich nach einem Unfall über mein Online-Serviceformular Verkehrsrecht. eine schnelle Regulierung über mich zu erreichen. Wenn Sie wollen, können Sie den Fortgang der Sache in einer sicheren E-Akte jederzeit mitverfolgen.

Sie können mich aber auch gerne zur Vereinbarung eines umgehenden Besprechungstermines in meiner Kanzlei anrufen.