ARBEITSRECHT

Ich berate und vertrete sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer in allen Bereichen des Individualarbeitsrechtes.

Gerade das Arbeitsrecht bietet eine Fülle von Streitpunkten zwischen den Vertragsparteien, wobei der Streit nicht ausschließlich im Zusammenhang mit der Beendigung von Arbeitsverhältnissen, sondern auch bei Störungen innerhalb des laufenden Arbeitsverhältnisses entsteht. Ich nenne hierzu beispielhaft Abmahnungen des Arbeitnehmers und Differenzen über Arbeitsentgelte.

Das Entstehen von Konflikten kann durch eine ausgewogene Ausgestaltung eines Arbeitsvertrages bzw. durch eine ausgewogene Abänderung bestehender Verträge deutlich vermindert werden. Daher erstreckt sich meine beratende Tätigkeit insbesondere auf die Gestaltung von Arbeitsverträgen. Nach dem Auftreten eines Konfliktes ist es sowohl für den Arbeitnehmer als auch den Arbeitgeber sinnvoll, eine faire Problemlösung, erforderlichenfalls durch den Abschluss eines Aufhebungs- oder Abwicklungsvertrages herbeizuführen. Falls eine einvernehmliche Regelung nicht erreichbar ist, vertrete ich selbstverständlich die Interessen des Mandanten im arbeitsgerichtlichen Verfahren mit der gebotenen Entschiedenheit.

Ich biete Ihnen über das Kontaktformular "Arbeitsrechtsformular" die Möglichkeit an, bequem Verbindung zu meiner Kanzlei aufzunehmen. Ich werde mich sodann schnellstmöglich bei Ihnen melden.


Selbstverständlich können Sie mit mir auch eine umgehende persönliche Besprechung in meiner Kanzlei vereinbaren.