FAMILIENRECHT

Ich berate seit 30 Jahren Mandanten in Scheidungsverfahren, Unterhaltsverfahren, Verfahren der elterlichen Sorge und des Kindesumganges sowie dem ehelichen Güterrecht und der Vermögensauseinandersetzung.

Es zeigt sich immer wieder, dass es in dem von Emotionen geprägten Bereich der ehelichen Auseinandersetzungen mit anwaltlicher Hilfe und Beratung gelingt, einvernehmliche Lösungen herauszuarbeiten, die kostengünstig und sachgerecht sind und die gerichtliche Auseinandersetzungen auf das Notwendigste beschränken.

Wie schwierig alltägliche Sachverhalte rechtlich und wirtschaftlich zu beurteilen sind, zeigen exemplarisch aktuelle Gerichtsentscheidungen zum geltend gemachten Elternunterhalt. Aufgrund der demografischen Entwicklung nimmt die Inanspruchnahme von Kindern durch Sozialbehörden zur Sicherung des elterlichen Lebensbedarfes zu.

Ich vertrete die Auffassung, dass gerade familienrechtliche Mandate wegen der besonderen persönlichen Ausprägung eingehender Beratungsgespräche in meiner Kanzlei erfordern. Des können Sie mich gerne anrufen, um mit mir eine umgehende persönliche Besprechung in meiner Kanzlei zu vereinbaren.

Ich biete Ihnen auch die Möglichkeit an, einen ersten Kontakt zu meiner Kanzlei über das Familienrechtsformular aufzunehmen.